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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rohrer Immobilien
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Rohrer Immobilien erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten auch für zukünftige Geschäfte der Vertragsparteien.
1.2. Rohrer Immobilien berät und unterstützt mit einem Dienstleistungskonzept bei Verkauf von Bestandsimmobilien. Durch Rohrer Immobilien wird eine fachgerechte Leistung erbracht, die den Verkauf der Immobilie zum Ziel hat.
1.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer (Auftraggeber) und Rohrer Immobilien für die von Rohrer Immobilien angebotenen Dienstleistungen.
1.4. Rohrer Immobilien ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
1.5. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Rohrer Immobilien sie schriftlich bestätigt.
1.6. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf Rohrer Immobilien die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
2. Auftrag
2.1. Unter Auftrag wird die von einem Auftraggeber digital oder schriftlich erteilte Beauftragung von Rohrer Immobilien zur Erbringung einer Dienstleistung beim Verkauf einer Immobilie verstanden.
2.2. Ein Auftrag an Rohrer Immobilien kommt dann zustande, wenn ihr vom Auftraggeber über die Internetseite von Rohrer Immobilien oder schriftlich ein Auftrag erteilt wurde. Der Auftraggeber schuldet Rohrer Immobilien die Vergütung für die gemäß der in Absatz 3 beschriebenen Erbringung von Dienstleistungen.
3. Leistungen
3.1. Folgende Dienstleistungen werden dem Auftraggeber von Rohrer Immobilien erbracht:
* Einrichtung einer persönlichen Immobilienakte für den Auftraggeber
* Kompetente Beratung während der gesamten Laufzeit dieses Auftrages
* Fach- und sachgerechte Angebotsaufnahme vor Ort
* Ermittlung einer Marktwerteinschätzung
* Erstellung einer Angebotspräsentation in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
* Präsentation des Angebotes im Internet und ggf. in Printmedien. Soweit dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen, auf jeden Fall bei:
1. Rohrer Immobilien
2. ImmobilienScout24.de
3. Immonet.de
* Entgegennahme von Fragen und Wünschen von Kaufinteressenten und Maklern, Vorqualifizierung und Weiterleitung an den Auftraggeber
* Vorbereitung und Organisation von Besichtigungen
* Nachverfolgung von Kaufinteresse bei potenziellen Käufern
* Durchführung von Bieterverfahren
* Vorbereitung des Notartermins
3.2. Unter Marktwerteinschätzung versteht man das "Abgeben eines Urteils über den Wert". Diese Marktwerteinschätzung wird für den Auftraggeber erstellt und diesem digital oder schriftlich übermittelt. Rohrer Immobilien übernimmt nur gegenüber dem Auftraggeber Verantwortung für den Inhalt dieser Marktwerteinschätzung. Es steht dem Auftraggeber frei, diese Marktwerteinschätzung oder Daten aus dieser Dritten zur Ansicht zu übergeben oder sie ihnen zur Verfügung zu stellen, sofern der Auftraggeber diesen Dritten deutlich macht, dass Rohrer Immobilien diesen Dritten gegenüber keinerlei Verantwortung hinsichtlich des Inhalts der Marktwerteinschätzung übernimmt. Rohrer Immobilien darf Dritten die Marktwerteinschätzung nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.
3.3. Nach Beratung durch Rohrer Immobilien entscheidet der Auftraggeber selbst über den Preis den er von Kaufinteressenten verlangt.
3.4. Der Auftraggeber bzw. eine durch ihn bevollmächtigte Person wird bei der Aufnahme des Immobilienangebotes durch Rohrer Immobilien anwesend sein und bis zur Unterzeichnung des Aufnahmebogens am Schluss der Aufnahme vor Ort bleiben.
3.5. Rohrer Immobilien kann sich bei der vereinbarten Tätigkeit der Dienste Dritter bedienen und diesen hierfür die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten zugänglich machen. Rohrer Immobilien wird dafür Sorge tragen, dass diese Dritten die zur Verfügung gestellten Daten ebenso vertraulich behandeln wie Rohrer Immobilien selbst.
3.6. Der Auftraggeber hat das Recht, Anfragen weiterer Makler direkt an Rohrer Immobilien zu verweisen. Rohrer Immobilien ist verpflichtet, die Anfragen im Sinne dieser Vereinbarung zu bearbeiten.
3.7. Der Auftraggeber unterlässt alle Handlungen, welche Rohrer Immobilien bei Erfüllung des ihr erteilten Auftrages behindern könnten.Rohrer Immobilien kann für keinen Schaden, der aus einer Missachtung dieses Absatzes resultiert, haftbar gemacht werden, egal in welcher Form dieser Schaden entsteht.
3.8. Der Auftraggeber ist gesetzlich zur vollständigen Auskunft über die Immobilie verpflichtet. Er muss aus diesem Grund Käufer und Rohrer Immobilien über den juristischen Status, Besonderheiten, die bauliche Qualität sowie eventuelle Schäden an der zu verkaufenden Immobilie informieren und muss auch alle sonstigen Kenntnisse über die er verfügt und von denen er weiß oder wissen müsste, dass sie hierbei von Wichtigkeit sind oder sein könnten, damit der Käufer sich in vollem Umfang über die Immobilie informieren kann, zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er bei einer Verletzung dieser Informationspflicht einem Käufer gegenüber zur Haftung verpflichtet sein kann.
3.9. Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle Angaben zum Gebäude im Aufnahmebogen, in der erstellten Marktwerteinschätzung und auf der Internetseite von Rohrer Immobilien zu kontrollieren, diese wenn nötig zu ergänzen und Fehler in diesen Rohrer Immobilien zu melden. Der Aufraggeber hält jegliche Ansprüche Dritter von Rohrer Immobilien fern, die aus einer Verfehlung des Auftraggebers resultieren, seiner Verpflichtung nach zukommen, Rohrer Immobilien und die potentiellen Käufer vor dem Verkauf alle Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die Rohrer Immobilien und die Käufer benötigen, damit sie sich ein sachgerechtes Bild des Objekts machen können.
4. Zeitraum der Beauftragung
4.1. Die Beauftragung von Rohrer Immobilien erfolgt für einen unbestimmten Zeitraum. Sie endet, wenn
* die Immobilie verkauft ist,
* die Beauftragung durch den Auftraggeber ordentlich gekündigt wird oder
* Rohrer Immobilien den Auftrag nach Ablauf von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Beauftragung ordentlich kündigt.
4.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
4.3. Die Kündigung eines Auftrages muss schriftlich bis zum 15. eines jeden Monats bis zum Ende des jeweiligen Monats erfolgen.
5. Vergütung
5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Tätigkeit von Rohrer Immobilien eine Vergütung in Höhe von Euro 2222,- inkl. 19% MwSt. an Rohrer Immobilien zu zahlen. Die aus dem Auftrag geschuldete Vergütung ist zu 50 % nach Erstellung der Marktwerteinschätzung und zu 50 % nach erfolgter Veröffentlichung im Internet fällig.
5.2. Der Auftraggeber, der einen Auftrag pflichtwidrig kündigt, ist Rohrer Immobilien zum Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens verpflichtet. Dies gilt auch, wenn Rohrer Immobilien das Dienstverhältnis aufgrund Verschuldens des Auftraggebers kündigt.
5.3. Im Fall, dass ein Auftrag durch mehr als eine Person erteilt wird, schulden sie die für die Leistung von Rohrer Immobilien vereinbarte Vergütung als Gesamtschuldner.
6. Haftungsbeschränkung
6.1. Die Haftung von Rohrer Immobilien auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer
* der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von Rohrer Immobilien oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder
* der Schaden ist aufgrund Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder
* für den Fall, dass Rohrer Immobilien die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen hat oder
* für Verletzungen von Vertragspflichten, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind oder
* für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2. Rohrer Immobilien kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Immobilie in anderen als den von Rohrer Immobilien ausgewählten und mit dem Auftrageber abgestimmten Vermarktungsmedien unrichtig oder gar nicht aufgeführt ist.
6.3. In Abweichung von den gesetzlichen Verjährungsregeln verfällt das Recht des Auftraggebers auf Schadenersatz gegenüber Rohrer Immobilien in jedem Fall zwölf Monate nach dem Vorfall, aufgrund dessen sich der Schaden mittel- oder unmittelbar ergeben hat.
7. Gerichtsstand
Beauftragt ein Kaufmann Rohrer Immobilien im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von Rohrer Immobilien Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
8. Änderungen dieser AGB
Rohrer Immobilien sich vor diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
Stand 11/2008
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